Unsere Rechtsanwälte erhielten eine individuelle Steuerberatung zu der Frage, ob die Abgabe einer CFC-Erklärung erforderlich ist, wenn der wirtschaftliche Eigentümer die Kontrolle über eine ausländische Gesellschaft im vorangegangenen (Berichts-)Jahr verloren hat.
Die staatliche Steuerbehörde teilte in der individuellen Steuerberatung mit, dass der wirtschaftliche Eigentümer in diesem Fall weiterhin einen CFC-Bericht einreichen und darin Daten bis zum Zeitpunkt des Verlusts der Kontrolle über das ausländische Unternehmen eintragen muss.

