Wir erinnern alle Eigentümer von Unternehmen außerhalb der Ukraine, die den Status eines beaufsichtigten ausländischen Unternehmens (BAU) haben, daran, dass die BAU-Berichte für die Jahre 2022 und 2023 bis zum 1. Mai 2024 eingereicht werden müssen.
Die Spezialisten der Anwaltskanzlei „Zilver“ sind bereit, Ihnen bei der Vorbereitung und Einreichung der Berichte über BAU behilflich zu sein.

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