Unsere Anwälte haben ein Logistikunternehmen erfolgreich in einem Handelsstreit um die Einziehung vertraglicher Forderungen vertreten. Nach Analyse der Fallunterlagen und Gesprächen mit der Gegenpartei einigten sich unsere Anwälte auf die Bedingungen der Einigung und erstellten eine Vergleichsvereinbarung. Diese wurde am 31. Juli 2025 vom Handelsgericht Kiew genehmigt.

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