Bei der gerichtlichen Scheidung stellt sich häufig die Frage, welches Gericht für die Entscheidung des Falls zuständig ist. Grundsätzlich gilt gemäß Art. 27 der Zivilprozessordnung der Ukraine, dass eine Klage am Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort des Beklagten einzureichen ist. In der Praxis kommt es jedoch häufig vor, dass die Einreichung einer Scheidungsklage am Wohnsitz des Beklagten…

