Eine Mandantin wandte sich an die Kanzlei Zilver mit der Anfrage, Angaben zu ihrem Eigentumsrecht an einer Immobilie in das Staatliche Register der dinglichen Rechte an unbeweglichem Vermögen eintragen zu lassen. Da das Eigentumsrecht an der Wohnung bereits vor 2013 entstanden war, waren die Angaben zur Immobilie zuvor nicht im staatlichen Register erfasst, da das derzeitige System der staatlichen Registrierung von Eigentumsrechten erst ab 2013 vollständig eingeführt wurde.
Die Eigentümerin der Wohnung, die dauerhaft im Ausland lebt, wollte aktuelle Unterlagen erhalten, die ihr Eigentumsrecht bestätigen, und zugleich sicherstellen, dass sie künftig ohne rechtliche Hindernisse über die Wohnung verfügen kann.
Die Juristen von Zilver:
- berieten die Mandantin umfassend zu allen rechtlichen Fragen;
- erstellten den Entwurf einer Vollmacht;
- organisierten die notarielle Beurkundung der Unterlagen;
- begleiteten den gesamten Eintragungsprozess in das staatliche Register.
Im Ergebnis wurde die Wohnung erfolgreich in das Staatliche Register der dinglichen Rechte an unbeweglichem Vermögen eingetragen, und die Eigentümerin erhielt aktuelle Registrierungsunterlagen, die ihr die uneingeschränkte Durchführung sämtlicher Immobiliengeschäfte ermöglichen (ohne Eintragung in das Register sind solche Geschäfte nicht möglich).
Die Bearbeitung dauerte etwa 3 Wochen.

