Nachdem die ukrainische Gesellschaft die Arbeitserlaubnis für den/-ie Ausländer/-in erhalten hat, darf der Arbeitsvertrag zwischen der Gesellschaft und ausländischem/-r Arbeitsnehmer/-in geschlossen werden. Falls der/die Ausländer/-in in der Ukraine mehr als 90 Tage aus 180 stehen will, braucht er/sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Um auf befristete Aufenthaltserlaubnis anzumelden soll der/die Ausländer/-in das Visum D-02 haben. Die Anmeldung…

