Gemäß Artikel 31 Absatz 2 des Gesetzes der Ukraine „Über Gesellschaften mit beschränkter und zusätzlicher Haftung“ muss eine jährliche Gesellschafterversammlung einer GmbH innerhalb von sechs Monaten nach dem Berichtsjahr stattfinden. Mit anderen Worten ist die GmbH eine Gesellschafterversammlung jährlich spätestens bis zum 30 Juni abzuhalten. Dabei sieht das Gesetz davor, dass die Pflichtthemen, die die Tagesordnung…

