Dienstleistungen, die in der Ukraine bezüglich der Arbeitsbeschaffung im Ausland erbracht werden, brauchen die Anwesenheit einer Lizenz bei solchem Wirtschaftssubjekt.

Um die Lizenz (Arbeitsbeschaffung) zu erhalten, muss man: 

  1. Ein Büro in der Ukraine haben (Information über das Eigentumsrecht, Miete/Untermiete usw.) haben. 
  2. Die Länder bestimmen, wo man eine Arbeit zu beschaffen ist. 
  3. Einen Vertrag mit einem ausländischen Arbeitgeber oder einem Vermittler abschließen (in diesem Fall braucht man einen Vertrag von einem ausländischen Vermittler und einem ausländischen Arbeitgeber). 
  4. Rechtsbegründende Dokumente von Ausländern (Auszüge, Statut usw.) haben. 
  5. Lizenz des Ausländers für die Arbeitsbeschaffung beschaffen (wenn sie gemäß der Gesetzgebung jenes Staates nötig ist).
  6. Kopie des Kollektivvertrages vom Ausländer mit der Gewerkschaft haben (wenn anwesend; oder Urkunde, dass solcher Vertrag abwesend ist).  
  7. Die Anwälte der Rechtsfirma „Zilver“ bereiten für Sie andere Dokumente vor, die von Ihnen und Ihren Partnern zu unterzeichnen sind. 

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind mit * markiert.

Beitragskommentare