Dienstleistungen, die in der Ukraine bezüglich der Arbeitsbeschaffung im Ausland erbracht werden, brauchen die Anwesenheit einer Lizenz bei solchem Wirtschaftssubjekt.
Um die Lizenz (Arbeitsbeschaffung) zu erhalten, muss man:
- Ein Büro in der Ukraine haben (Information über das Eigentumsrecht, Miete/Untermiete usw.) haben.
- Die Länder bestimmen, wo man eine Arbeit zu beschaffen ist.
- Einen Vertrag mit einem ausländischen Arbeitgeber oder einem Vermittler abschließen (in diesem Fall braucht man einen Vertrag von einem ausländischen Vermittler und einem ausländischen Arbeitgeber).
- Rechtsbegründende Dokumente von Ausländern (Auszüge, Statut usw.) haben.
- Lizenz des Ausländers für die Arbeitsbeschaffung beschaffen (wenn sie gemäß der Gesetzgebung jenes Staates nötig ist).
- Kopie des Kollektivvertrages vom Ausländer mit der Gewerkschaft haben (wenn anwesend; oder Urkunde, dass solcher Vertrag abwesend ist).
- Die Anwälte der Rechtsfirma „Zilver“ bereiten für Sie andere Dokumente vor, die von Ihnen und Ihren Partnern zu unterzeichnen sind.

