Wie wir bereits berichtet haben, wurden infolge der Maßnahmen unserer Rechtsanwälte mehrere Tonnen Ware vom ukrainischen Zoll angehalten, da der Verdacht bestand, dass auf der Verpackung des importierten Reises ein Bild verwendet wurde, das der Marke unseres Mandanten ähnlich ist.
Im Zuge der Vorbereitung der Klageschrift zur gerichtlichen Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums führten unsere Rechtsanwälte aktiv Verhandlungen zwischen dem Importeur und dem Markeninhaber (dem Reisproduzenten). Wir empfahlen eine außergerichtliche Beilegung des Streits, um für beide Parteien Zeit und Kosten zu sparen.
Als Ergebnis intensiver Verhandlungen erzielten die Parteien am vorletzten Tag der Klagefrist eine Einigung über das Verfahren zur Streitbeilegung und unterzeichneten eine entsprechende Vereinbarung. Gleichzeitig reichten unsere Rechtsanwälte die erforderlichen Anträge beim Gericht und bei den Zollbehörden ein. In der Folge erließ das Wirtschaftsgericht des Gebiets Tscherniwzi einen Beschluss, mit dem die Sicherungsmaßnahmen aufgehoben wurden – die Ware kann nun verzollt und auf dem ukrainischen Markt in Verkehr gebracht werden.
Durch die Arbeit unserer Rechtsanwälte wurden die Interessen des Mandanten in kürzester Zeit und mit minimalem Kostenaufwand erfolgreich geschützt.

