Ein Ehepaar aus Deutschland wandte sich an uns mit dem Ziel, eine gerichtliche Entscheidung zur Anerkennung als Eltern eines Kindes zu erhalten, das in der Ukraine von einer Leihmutter geboren wurde.
Warum ein Gerichtsverfahren erforderlich war und kein Verwaltungsverfahren
In Deutschland wird die Leihmutterschaft gesetzlich nicht anerkannt. Folglich werden in der Ukraine im Verwaltungsverfahren ausgestellte Elternschaftsdokumente von den deutschen Behörden nicht akzeptiert. In der Praxis hat sich für solche Fälle ein wirksamer Mechanismus etabliert: die Klageerhebung bei einem ukrainischen Gericht mit dem Ziel, die Wunscheltern als Eltern des Kindes anerkennen zu lassen. Anders als Verwaltungsdokumente kann eine gerichtliche Entscheidung apostilliert und in Deutschland problemlos für die anschließende Eintragung der Elternrechte verwendet werden.
Wie wir die Aufgabe gelöst haben
Die Zilver-Anwälte Yevgen Zarudnyev und Olga Lazareva berieten das deutsche Ehepaar, bereiteten das gesamte erforderliche Dokumentenpaket vor, führten Verhandlungen und reichten die Klage beim Gericht ein. Unsere Anwälte begleiteten das Verfahren in jeder Phase – von der Klageerhebung bis zur Urteilsverkündung.
Ergebnis: Am 26. August 2026 erließ das Bezirksgericht Podilskyi in Kyiv eine Entscheidung im Verfahren Nr. 758/4156/26 (Link), mit der der Klage vollumfänglich stattgegeben und die Kläger – das deutsche Ehepaar – als Eltern des Kindes anerkannt wurden.
Der nächste Schritt ist die Apostillierung der gerichtlichen Entscheidung nach ihrer Rechtskraft sowie die Übermittlung des Dokuments nach Deutschland zur weiteren Verwendung.
Warum dies für ausländische Eltern wichtig ist
Zahlreiche ausländische Paare nehmen die Leihmutterschaft in der Ukraine in Anspruch – einem Land mit einem der am klarsten geregelten Rechtsrahmen in diesem Bereich. Die rechtliche Anerkennung der Elternschaft im Ausland bleibt jedoch häufig eine eigenständige und ebenso wichtige Aufgabe, insbesondere wenn das Herkunftsland der Eltern (wie Deutschland, Österreich, Frankreich und eine Reihe weiterer Staaten) die Leihmutterschaft nicht unmittelbar anerkennt. Die gerichtliche Anerkennung der Elternschaft ist ein bewährtes und wirksames Instrument, das es ausländischen Eltern ermöglicht, einen vollwertigen rechtlichen Status in Bezug auf ihr Kind zu erlangen.
Die Anwälte von Zilver unterstützen ausländische Paare bei:
— der Erlangung von Elternschaftsdokumenten nach einer Leihmutterschaft in der Ukraine;
— der Erwirkung einer gerichtlichen Entscheidung zur Anerkennung der Elternschaft zur Verwendung im Ausland;
— der Apostillierung und Legalisierung von Dokumenten zur Verwendung in anderen Ländern;
— der Begleitung familienrechtlicher Verfahren mit internationalem Bezug.
Planen Sie ein Leihmutterschaftsprogramm in der Ukraine, oder sind Sie bereits Eltern und stehen vor der Frage der Anerkennung der Elternschaft im Ausland? Die Anwälte von Zilver wissen, wie sich diese Aufgabe lösen lässt – von der Beratung bis zur Erlangung einer apostillierten gerichtlichen Entscheidung.

