Nach der Arbeitsgesetzgebung der Ukraine wird der Begriff „Vertrag über das Handelsgeheimnis“ überhaupt nicht festgesetzt, deshalb muss man allgemeine Normen des ukrainischen Rechtes benutzen.
Viele ukrainische Unternehmen übernahmen die Erfahrung von ausländischen und international Firmen, indem sie mit ihren Arbeitnehmern Verträge über die Geheimhaltung des Handelsgeheimnisses (nach Art von „Non-disclosure agreement“) abschließen. Das erlaubt, die Frage über den Begriff und den Bestand vom Handelsgeheimnis, sowie die Zugangsordnung zum Geheimnis und seine Offenbarung besser zu regeln.
Um das Handelsgeheimnis im Unternehmen zu schützen, ist es empfohlen, eine Verordnung über das Handelserlaubnis auszugeben, Verträge über die Geheimhaltung des Handelsgeheimnisses abzuschließen, den Arbeitnehmern die Pflichten, die Regeln des Handelsgeheimnisses zu verfolgen, aufzuerlegen. Dabei soll nicht vergessen werden, dass die Heranziehung des Verletzers zu Verantwortung in meisten Fällen wenig effektiv wird und die Unternehmensverluste kaum aufzubauen hilft.


