Gemäß einer gerichtlichen Entscheidung wurde der Vater des Kindes zur Zahlung von Kindesunterhalt sowie zum Unterhalt der Mutter des Kindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes verpflichtet.
Während der Vater der Zahlung des Kindesunterhalts zustimmte (es gab zudem eine andere Entscheidung zum Kindesunterhalt), war er mit der Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt an die Mutter nicht einverstanden. Die Gründe hierfür lagen unter anderem in einer unverhältnismäßigen finanziellen Belastung der Parteien sowie in weiteren Umständen des Falles.
Unsere Juristen traten dem Verfahren in der Phase der Einlegung der Berufung bei. Nachdem die erforderlichen Unterlagen zusammengetragen worden waren, reichte der Anwalt eine Berufung beim Kiewer Berufungsgericht ein, dem stattgegeben wurde.
Ergebnis: Der Vater ist lediglich zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet, wie er es angestrebt hatte.

