Das Finanzamt Kiew hat aufgrund der durchgeführten Inspektion die Registrierung des Einzelsteuerzahlers FOP in der 3. Gruppe gemäß Art. 299.10. 299 des Steuergesetzbuches der Ukraine aufgehoben. Die Grundlage für die Löschung war die bestehende Steuerschuld, wie in PPP. 8 PP. vorgesehen. 298.2.3 P. 298.2. Art. 298 des Steuergesetzbuches der Ukraine vorgesehen ist.
Die FOP wurde über die Abschaffung der Einheitssteuer nicht informiert und setzte ihre Tätigkeit fort. Infolgedessen könnte sich der Steuerbetrag für mehrjährige Geschäftstätigkeiten, die bereits in das allgemeine Steuersystem einbezogen sind, ab Ende 2023 auf mehrere Millionen zuzüglich Bußgelder belaufen.
Die Anwälte der Kanzlei Zilver haben gegen die Entscheidung der Steuerbehörde sowohl verwaltungsrechtliche als auch gerichtliche Rechtsmittel eingelegt. Nach einer Untersuchung der Umstände des Falles hat die ukrainische Steuerbehörde die Entscheidung über die Aberkennung des Status des Einheitssteuerzahlers aufgehoben, so dass das Gericht das Verfahren gar nicht erst eröffnet hat.
Der Status des Einheitssteuerzahlers wurde wiederhergestellt, es werden keine negativen Konsequenzen folgen!
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