Mit dem Inkrafttreten der Gesetze der Ukraine Nr. 128-IX und Nr. 129-IX (https://zakon.rada.gov.ua/laws/show/128-20#n132 und https://zakon.rada.gov.ua/laws/show/129-20) am 19. April werden sich viele Einzelunternehmer in der Ukraine zur Verwendung von Registrierkassen verpflichtet sein.
Für die Einzelunternehmer, die im IT-Bereich tätig sind und bargeldlos bezahlt werden, ändern diese Gesetze nichts. Gemäß dem Art. 3 und Art. 9 des Gesetzes der Ukraine „Über die Verwendung von Registrierkassen im Bereich Handel, Gemeinschaftsverpflegung und Dienstleistungen“ sind die Registrierkassen pflichtmäßig zu verwenden, falls die Zahlungen in bar oder mit elektronischen Zahlungsmitteln geleistet werden, und für bargeldlose Zahlungen müssen keine Registrierkassen verwendet werden.
Diese Position wurde auch vom Staatlichen Steueramt der Ukraine bestätigt (https://tax.gov.ua/media-tsentr/novini/397039.html).
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