Unsere Juristen haben mehrere Unternehmensgruppen bei der Gründung oder dem Erwerb von Unternehmen im Ausland beraten und auch bei der Registrierung von Unternehmen außerhalb der Ukraine geholfen, z.B:
In Bulgarien: Die Gesellschaft A-Tech Group wurde registriert (die Registrierungsfrist betrug 2,5 Wochen).
In der Tschechischen Republik: Die Gesellschaft Come-In Cons wurde registriert (die Registrierungsfrist betrug 2,5 Wochen).
In Polen: Erwerb von Gesellschaftsrechten an einer polnischen Gesellschaft.
In den Vereinigten Arabischen Emiraten: Die Gesellschaft Adlogic FZO wurde registriert (Eintragungsdauer 3 Wochen).
In einigen Fällen halfen unsere Anwälte auf Wunsch der Mandanten bei der Eröffnung eines Bankkontos für ein ausländisches Unternehmen oder eines Kontos in einem Zahlungssystem.

