Unsere Juristen haben mehrere Unternehmensgruppen bei der Gründung oder dem Erwerb von Unternehmen im Ausland beraten und auch bei der Registrierung von Unternehmen außerhalb der Ukraine geholfen, z.B:

In Bulgarien: Die Gesellschaft A-Tech Group wurde registriert (die Registrierungsfrist betrug 2,5 Wochen).

In der Tschechischen Republik: Die Gesellschaft Come-In Cons wurde registriert (die Registrierungsfrist betrug 2,5 Wochen).

In Polen: Erwerb von Gesellschaftsrechten an einer polnischen Gesellschaft.

In den Vereinigten Arabischen Emiraten: Die Gesellschaft Adlogic FZO wurde registriert (Eintragungsdauer 3 Wochen).

In einigen Fällen halfen unsere Anwälte auf Wunsch der Mandanten bei der Eröffnung eines Bankkontos für ein ausländisches Unternehmen oder eines Kontos in einem Zahlungssystem.

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