Eine Mandantin der Anwaltskanzlei „Zilver“ hat einem Freund Geld in ausländischer Währung geliehen, was mit Hilfe unserer Anwälte durch einen Darlehensvertrag formalisiert wurde.
Der Schuldner hat gegen die Rückzahlungsbedingungen verstoßen.
Unsere Anwälte haben eine Klageschrift auf Einziehung des Forderungsbetrags erstellt und eine Klage eingereicht.
Das Bezirksgericht Dneprovsky in Kiew mit dem Entscheidung vom 31. Januar 2023 in der Sache Nr. 755/11707/22 befriedigte die Forderung wurde befriedigt, der Betrag der Schuld in Fremdwährung, sowie Strafen in Fremdwährung, wurden vom Beklagten eingezogen.


