Die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei „Modus Silver“ haben vor Gericht die rechtliche Tatsache festgestellt, dass ein verheiratetes Paar (mit ausländischer Staatsangehörigkeit) die genetischen Eltern eines Kindes sind, das mit Hilfe von assistierten Reproduktionstechnologien geboren wurde: Die Gerichtsentscheidung wurde am 13. November 2024 vom Darnitsky Bezirksgericht in Kiew gefällt (wir bieten den Link nicht an).
Eine solche gerichtliche Anerkennung ist für die genetischen Eltern erforderlich, die in Ländern leben, die assistierte Reproduktionstechnologien (IVF) nicht anerkennen (z.B. Deutschland), und daher muss die Beziehung zwischen den Eltern und dem Kind (zusätzlich zur Geburtsurkunde des Kindes und anderen Dokumenten) durch eine gerichtliche Entscheidung bestätigt werden, die feststellt, dass das Paar Eltern eines Kindes sind, das durch die Anwendung assistierter Reproduktionstechnologien geboren wurde.
Sie können mehr über die Notwendigkeit und das Verfahren der Anerkennung der Vaterschaft und Mutterschaft in der Ukraine erfahren, indem Sie dem Link auf unserer Website folgen.
Wir wünschen den Eltern und dem Kind Familienglück!

