Bei Nichteinhaltung der Lohnzahlungsbedingungen zum Zeitpunkt der Entlassung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entschädigung, die sich aus der Multiplikation des berechneten, aber nicht ausgezahlten Einkommens mit dem Inflationsindex für den entsprechenden Zeitraum errechnet.
Die Rechtsgrundlage für eine solche Entschädigung ist im Gesetz der Ukraine „Über die Entschädigung von Bürgern für den Verlust eines Teils ihres Einkommens infolge der Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen“ festgelegt.
Mit einem solchen Anspruch wandte sich ein Beamter an das Vollstreckungsamt, in dem er tätig war, und erreichte mit Hilfe unserer Anwälte eine positive Entscheidung des Bezirksverwaltungsgerichts Odessa.

