Landwirtschaftliche Böden erwecken das größte Interesse der Ausländer. Aber diese Kategorie des ukrainischen Landes kann den Ausländern nur auf Mietbasis gehören. Es ist den Ausländern (einschließlich von ausländischen Rechtspersonen) verboten, die landwirtschaftlichen Böden als Eigentum zu kaufen. Wenn ein Ausländer die landwirtschaftlichen Grundstücke erbt, verpflichtet er sich, sie während einem Jahr entfremden zu lassen.

Die Ausländer und Personen ohne die Staatsbürgerschaft, sowie die Rechtspersonen können die Grundstücke haben, um einen individuellen oder gesellschaftlichen Gartenbau auf Mietbasis durchzuführen.

Die Ausländer und die Personen ohne die Staatsbürgerschaft können das Eigentumsrecht für die nicht landwirtschaftlichen Grundstücke innerhalb der Ortschaften, sowie für die nicht landwirtschaftlichen Böden außerhalb der Ortschaften erwerben, wo die ihnen gemäß dem Eigentumsrecht gehörende Immobilienobjekte liegen.

Die Rechtsfirma „Zilver“ hat Erfahrung in der Begleitung der Geschäfte mit dem Land, wo eine Seite mit einem Ausländer oder einer ausländischen Rechtsperson dargestellt ist. Unsere Rechtsanwälte sind bereit, sie zu beraten, ein Geschäft vorzubereiten und durchzuführen, Due Diligence auszuüben und die Kundeninteressen vor Gerichten in der Ukraine zu verteidigen. Sie können sich mit unseren Rechtsanwälten in Kiew, Dnepr und Odessa treffen, wenn sie uns an +380501409560 anrufen oder per E-Mail: info@zilver.com.ua erreichen.

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