Unsere Anwälte haben die gerichtliche Anerkennung der Ungültigkeit der Ehe erreicht: in der Sache Nr. 754/4992/23 durch das Bezirksgericht Desnyansky in Kiew am 23. November 2023 wurde eine Entscheidung getroffen, mit der die Ansprüche befriedigt wurden.
Die Ungültigkeitserklärung einer Ehe ist insbesondere dann relevant, wenn die Ehe mit einem Ausländer geschlossen wurde, der sich in der Ukraine aufhalten durfte (befristete Aufenthaltserlaubnis). Im Gegensatz zur Scheidung (Auflösung der Ehe) schützt die Anerkennung der Ungültigkeit der Ehe jede Partei vor Angriffen auf ihr Vermögen durch den ex-„Ehemann“/die „Ehefrau“.

