Unsere Juristen helfen Ihnen bei der Beantragung einer individuellen Steuernummer für Nichtansässige, einer Arbeitserlaubnis für Ausländer sowie einer befristeten oder unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine.

Wir bereiten das Unternehmen auf den Beginn der Arbeiten gemäß den Brandschutzvorschriften vor (unter Einbeziehung der entsprechenden Fachkräfte) und registrieren die Erklärung über den Beginn der Arbeiten im Notstandministerium.

Die Spezialisten der Anwaltskanzlei ZILVER besorgen für Sie bei Bedarf eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer der Ukraine über das Vorliegen höherer Gewalt.

Für internationale Unternehmen, insbesondere solche, die im Bereich der Finanzdienstleistungen tätig sind, helfen unsere Juristen bei der Erlangung von Lizenzen und anderen Genehmigungen in ausländischen Jurisdiktionen.

Wenn Sie eine bestimmte Lizenz, Bescheinigung, Zertifikat oder Referenz benötigen, wenden Sie sich bitte an die Anwaltskanzlei ZILVER.