Ein ausländischer Staatsbürger bewarb sich bei der Anwaltskanzlei Zilver, die nach der Zollfreigabeseines Autos im ukrainischen Hafen feststellte, dass die persönlichen Gegenstände, die im Auto hätten sein sollen, vermutlich im Zielhafen verschwunden waren.
Trotz anwaltlicher Abmahnung, das Vorliegen von Schäden sei schwer nachzuweisen, wollte der Mandant ein Strafverfahren eröffnen und den Fall im Rahmen eines Strafverfahrens aufklären.
Da die Anmeldung über Eröffnung des Ermittlungsverfahrens ignoriert wurden, war es erforderlich, vor Gericht (Link auf die Entscheidung des Stadtgerichts Ilyichevsk des Gebiets Odessa) die Auferlegung der Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden zur Eröffnung des Ermittlungsverfahrens, dh mit anderen Worten, „ein Strafverfahren eröffnen“.