Wie bereits berichtet, entschied das Obolonsky Bezirksgericht in Kiew am 8. September 2023 zugunsten unseres Mandanten und gab den Ansprüchen teilweise statt: Der Vorschussbetrag wurde zurückgefordert (abzüglich Versicherungskosten), 3 % pro Jahr und Inflationsgebühren.

Die Beklagte war mit dieser Entscheidung jedoch nicht einverstanden und legte Berufung ein.

Unsere Anwälte bereiteten alle notwendigen Dokumente vor und legten sie dem Berufungsgericht vor, um zu beweisen, dass die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts rechtmäßig war und unverändert bleiben sollte.

Das Kiewer Berufungsgericht erließ am 16. Januar 2024 ein Urteil, in dem es die Entscheidung des Obolonsky Bezirksgerichts in Kiew ohne Änderungen bestätigte.

Gerichtsentscheidung zugunsten unseres Mandanten rechtskräftig!

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