Online-Business sind sehr vielfältig, daher enthält dieser Artikel allgemeine Empfehlungen unserer Anwälte für Inhaber und Geschäftsführer von Online-Unternehmen. Was versteht man unter Online-Geschäft? Für die Zwecke dieser Konsultation bedeutet Online-Geschäft jedes Unternehmen, das seine Waren/Arbeiten/Dienstleistungen über Online-Ressourcen (Websites, Instant Messenger, soziale Netzwerke, KI-Plattformen, Marktplätze) verkauft. Zum Beispiel: – Verkauf von Kursen (Gewichtsreduktion, Persönlichkeitsentwicklung, Psychologie,…

