Bei der Entlassung des Mansdants der Anwaltskammer „Modus Zilver“ aus dem Vollstreckungsdienst des Justizministeriums der Ukraine wurde das Verfahren zur Feststellung und Auszahlung der dem Beamten zustehenden Geldbeträge verletzt. Gemäß Artikel 117 des Arbeitsgesetzbuches der Ukraine ist der Arbeitgeber im Falle der Nichtzahlung des Lohns und anderer Zahlungen an den Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitnehmer den…

