Die Dividendenausschüttung ist im Art. 26 des Gesetzes der Ukraine „Über GmbH“ geregelt. Die Satzung der GmbH soll die Dividendenausschüttung auch regeln. Die Entscheidung über die Dividendenausschüttung soll von der Gesellschafterversammlung getroffen werden. Die Juristen werden folgende Information und Unterlagen von der GmbH erfordern, um die Dividendenausschüttung korrekt abzufertigen: Handelsregisternummer der GmbH. Satzung der GmbH.…

