Im Falle der Vertragsbetrag 50% des Nettovermögens der ukrainischen Gesellschaft überschreitet, soll der Geschäftsführer solcher ukrainischen GmbH eine Einwilligung der Gesellschafter auf den Geschäftsabschluss im Voraus erhalten. Die meisten Satzungen der ukrainischen Gesellschaften, die mit der Hilfe der Juristen der Rechtsanwaltskanzlei Zilver gegründet wurden, beinhalten solche Beschränkungen. Gegenwärtig ist die obengenannte Vorschrift auch in dem…