Unser Mandant wurde auf Unterhaltszahlungen für ein minderjähriges Kind verklagt, obwohl dieses nicht beim Kläger lebte. Unsere Anwälte erstellten und reichten die notwendigen Unterlagen zur Unterstützung des Mandanten ein. Infolgedessen wurde die Klage gemäß dem Urteil des Bezirksgerichts Solomensky in Kiew ohne Berücksichtigung abgewiesen und der Unterhalt nicht eingezogen.
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