Unsere Anwälte haben den Fall gewonnen, in dem es um die Eintreibung von Unterhaltszahlungen von der Mutter zugunsten des Vaters für den Unterhalt eines gemeinsamen Kindes ging: mit Beschluss vom 26. Dezember 2024 ordnete das Bezirksgericht Desnyansky in Kiew die Eintreibung von Unterhaltszahlungen in Höhe von ¼ des Gehalts an.
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