Die Anwälte der ukrainischen Anwaltskanzlei „Modus Zilver“ halfen bei der Einziehung des Kindesunterhalts vor Gericht.
Das Bezirksgericht Desniansky in Kiew entschied am 24. Juli 2023 über die Rückforderung von Unterhalt in Höhe von 1/3 aller Einkommensarten (Einkommen) monatlich, jedoch nicht weniger als 50 % des Existenzminimums für ein Kind im entsprechenden Alter, bis zur Volljährigkeit der Kinder, unter Berücksichtigung der geleisteten Zahlungen.

