Der Kiewer Zoll hat gegen die Entscheidung in der Rechtssache Nr. 760/5465/20 des Bezirksgerichts Solomensky in Kiew über die Aufhebung des Verfahrens gegen den Direktor eines ukrainischen Importunternehmens (Teil 1 Artikel 483 des Zollkodex der Ukraine) Berufung eingelegt. Wie oft bei solchen Streiten mit dem Zoll geht es vor allem um den Wert der eingeführten Waren und die gezahlten Zölle.
Der Zolldienst verweist auf Briefe seiner Kollegen aus dem Ausfuhrland, dass der Wert der gleichen Ware bei der Ausfuhranmeldung viel höher angegeben wurde.
Rechtsanwälte Herr Zarudnzev und Frau Demtschenko verteidigte erfolgreich die Interessen des Importunternehmens und seines Direktors vor dem Kiewer Berufungsgericht: Das Verfahren gegen den Direktor ist aufgehoben, er wird nicht zur Verwaltungsverantwortung für diese Erklärungsepisode gebracht.