Der Beschluss, das Eigentumsrecht auf das Objekt des geistigen Eigentums (Handelsmarke, Erfindung, Gebrauchsmuster) oder die Marke auf Waren und Güter als allbekannt anzuerkennen, wird vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Handel der Ukraine genommen. Wenn das Ministerium einen negativen Beschluss bezüglich des Obengenannten genommen hat, wird die Anfechtung gegen diesen Beschluss zur anstehenden Frage.

Wenn der Antragsteller, dessen Eintragung der Rechte auf das geistige Eigentum abgelehnt war, sein Objekt (Rezept, Logo) nicht ändern will und seine Rechte zu verteidigen vorhat, hat er 2 Möglichkeiten, die Beschlüsse des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Handel der Ukraine (Ukrpatent) anzufechten: Anrufung des Gerichtes oder Antrag an die Appellationskommission bei dem Staatlichen Dienst des geistigen Eigentums der Ukraine.

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