Die Mandantin der Anwaltskanzlei „Zilver“ benötigte einen Ausländerausweis (individuelle Steuernummer) in Spanien, – NIE, – um dort Immobilien zu erwerben. Unser Anwalt hat die Einreichung aller notwendigen Dokumente beim Konsulat des Königreichs Spanien in Kiew (Ukraine) vorbereitet und begleitet. NIE erhalten, die Mandantin kann Immobilien in Spanien kaufen.

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