Im Rahmen eines Erbschaftsverfahrens entstand ein Streit über die familiären Beziehungen zwischen dem Erblasser und einer potenziellen Erbin. Diese reichte beim Gericht einen Antrag auf gerichtliche Feststellung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit dem Erblasser ein.
Unsere Mandantin — ebenfalls eine Erbin, die von unseren Rechtsanwälten vertreten und verteidigt wird — wurde über diesen Antrag nicht benachrichtigt.
Unsere Anwälte:
- ermittelten das Verfahren eigenständig im Gerichtsregister,
- stellten einen Antrag auf Beteiligung als betroffene Partei,
- reichten fundierte Einwände gegen den Antrag ein.
Im Anschluss an die mündliche Verhandlung, an der unsere Rechtsanwälte teilnahmen, wies das Shevchenko-Bezirksgericht Kiew den Antrag der Gegenseite mangels ordnungsgemäßer Zustellung ohne Sachprüfung zurück.
Ergebnis: Die erbrechtlichen Interessen unserer Mandantin sind vollumfänglich geschützt.

