Am 25. Juli 2025 gab das ukrainische Ministerium für digitale Transformation (MinCyfra) auf seinem offiziellen Telegram-Kanal bekannt, dass „PlayCity“ den Telegram-Kanal „Trukha Ukraine“ wegen illegaler Casino-Werbung mit einer Geldstrafe in Höhe von 4,8 Millionen UAH belegt hat.
Vor diesem Hintergrund möchten wir gemeinnützige Stiftungen, öffentliche Persönlichkeiten, Betreiber und Administratoren von Telegram-Kanälen, Blogger, Sportler und andere Influencer an die wichtigsten Regelungen zur Glücksspielwerbung erinnern.
Glücksspielwerbung ist erlaubt, sofern:
-
zeitliche Beschränkungen für die Ausstrahlung eingehalten werden;
-
eine zielgerichtete Ansprache nach Altersgruppen möglich ist;
-
eine spezielle Registrierung gemäß dem ukrainischen Gesetz „Über Medien“ erfolgt ist;
-
und weitere gesetzlich vorgeschriebene Bedingungen erfüllt sind.
Verboten ist hingegen:
-
die Verwendung von Glücksspielmarken auf Produkten jeglicher Art;
-
die Beteiligung von Personen unter 21 Jahren, auch als Fotomodelle;
-
die Beteiligung von Militärangehörigen, Freiwilligen, Ärzt*innen oder anderen medizinischen Fachkräften sowie Personen, die diesen äußerlich ähneln;
-
die Teilnahme von Personen aus der Kultur- oder Medienbranche (ausgenommen Sportler);
-
die Vermittlung des Eindrucks, dass ein Gewinn leicht zu erzielen ist oder Glücksspiel eine Einkommensquelle oder Alternative zur Arbeit darstellen kann.
Wie man sieht, sind die Strafen bei Verstößen gegen die Vorschriften zur Glücksspielwerbung erheblich, und die Anforderungen sehr streng.
Daher empfehlen wir dringend, sich vor jeder Werbekampagne mit den Jurist*innen zu beraten — sowohl im Bereich Glücksspiel als auch bei der Werbung in anderen Geschäftsbereichen.

