Unsere Anwaltskanzlei hat Erfahrung und ist bereit, ukrainische Unternehmen und Bürger vor dem Internationalen Handelsschiedsgericht (ICAC) und vor Gerichten anderer Staaten zu vertreten.
ICAC sind spezielle Gerichte der Industrie- und Handelskammern, deren Aufgabe es ist, Streitigkeiten zwischen Unternehmen mit Sitz in verschiedenen Ländern beizulegen. Für die Streitbeilegung gibt es verschiedene Regeln; die Parteien können ihre Schiedsrichter und das anwendbare Recht frei wählen. Unsere Anwältinnen und Anwälte beraten Sie in allen diesen Fragen und unterstützen Sie bei der Prozessführung vor diesen Gerichten.
Auch die Führung eines Rechtsstreits vor ausländischen Gerichten kann die Unterstützung unserer Spezialisten erforderlich machen, selbst wenn die Einschaltung lokaler Anwälte notwendig ist. Die Unterstützung kann in der Auswahl von Anwälten am Ort des Rechtsstreits, in der Koordinierung der Standpunkte, in der Vorbereitung der erforderlichen Dokumente und anderer Beweismittel sowie in der laufenden Betreuung der Fälle bestehen.
Wenn die Vollstreckung einer Entscheidung des ICAC oder eines ausländischen Gerichts auf dem Territorium der Ukraine stattfindet, unterliegt diese Entscheidung in jedem Fall der Anerkennung durch das ukrainische Gericht und erst dann der Übergabe an den Vollstreckungsdienst. Gerade in der Phase der Anerkennung der Entscheidung des ICAC oder eines ausländischen Gerichts, unabhängig davon, in wessen Interesse die Entscheidung ergangen ist, kann die Hilfe ukrainischer Juristen erforderlich sein. Unsere Spezialisten haben Erfahrung in solchen Angelegenheiten und sind bereit, qualifizierte juristische Hilfe zu leisten.

