Aufgrund der Ergebnisse einer Aktenprüfung des Mehrwertsteuerzahlers wurde ein Prüfprotokoll erfasst, wonach der Mehrwertsteuerzahler rechtswidrig eine Steuergutschrift auf Kosten von Steuerrechnungen gebildet hat, die vom Lieferanten im ERTN unter Verletzung der Registrierungsfristen registriert wurden, das ist ein Verstoß gegen P. 198.6 der Art. 198, P. 201.10 der Art. 201 des Steuergesetzbuches der Ukraine

Als Ergebnis der gemeinschaftlichen Arbeit des Geschäftsführers und des Buchhalters des Mehrwertsteuerzahlers, der Wirtschaftsprüfer und des Anwalts wurde ein Einspruch hinter gelegt. Nach der Überprüfung des Einspruches widerrief das Finanzamt in der Stadt Kiew den Akt den Prüfprotokoll. 

Steuerpflichtige Bußgelder wurden vermieden. 

Die Sache wurde von der Rechtsanwalt Yevgen Zarudnyev geführt

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