Die Mandantin der ukrainischen Anwaltskanzlei „Modus Zilver“, ein ukrainischer Importeur mit Auslandsinvestitionen, hat bei der Wareneinfuhr den Warenwert deklariert, nach dem die Zollgebühren ermittelt und bezahlt wurden.

Während der Inspektion kam der Kiewer Zoll zu dem Schluss, dass der Zollwert der Waren zu niedrig angegeben und die Zölle und Steuern zu niedrig waren, und es wurde ein Bericht wegen Verstoßes gegen die Zollvorschriften (Artikel 483 des Zollkodex der Ukraine) und erstellt und ins Gericht gerichtet.

Unsere Rechtsanwälte haben den Fall Nr. 760/5044/22 im Bezirksgericht Solomjanski in Kiew dis Sache gewann: Der Geschäftsführer wurde aus Haftung entlassen, und der Fall ist abgeschlossen.

Der Kiewer Zoll hat die Entscheidung des Gerichts im Berufungsverfahren angefochten.

Als Ergebnis Kyivskyi Berufungsgericht blieb die Entscheidung des ersten Gerichts Instanzen ohne Änderungen, schloss das Verfahren aufgrund der Abwesenheit der Ereignisse und Tatbestands der Rechtsverletzung.

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