Viele IT-Spezialisten, Ingenieure und andere Fachleute, die die Ukraine im Jahr 2022 verlassen haben, waren verwirrt über die Möglichkeit der Besteuerung ihrer Einkommen sowohl in der Ukraine als auch in einem anderen Land, in dem sie einen Wohnsitz haben oder ein individuelles Unternehmer- und Bankkonto eröffnen.

Gleichzeitig erreichen die Anwaltskanzlei „Zilver“ vermehrt Anfragen, ob es in der Ukraine und anderen Ländern bereits einen automatischen Informationsaustausch zwischen Banken und Steuerbehörden gibt.

Mit Stand zum 08. Januar 2023 gibt es noch keinen automatischen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der Ukraine und anderen Ländern. Informationen können nur auf individuelle Anfrage übermittelt werden. In der Ukraine wurde gerade der Gesetzesentwurf zum automatischen Informationsaustausch über Steuerzahler als Grundlage verabschiedet, der noch in der zweite Lesung im Parlament behandelt wird. Unter Berücksichtigung der bürokratischen Verfahren der Gesetzgebung und der Notwendigkeit, den Steuerdienst mit den erforderlichen Instrumenten auszustatten, wird der automatische Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der Ukraine und anderer Länder höchstwahrscheinlich im Jahr 2023 in der Praxis nicht umgesetzt. Näher am Jahr 2024 kann dieses Thema relevant werden, wir werden die Änderungen in der Gesetzgebung verfolgen und Sie darüber informieren.

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