Ein Unternehmen mit ausländischer Beteiligung wandte sich an uns mit der Bitte, für einen ausländischen Staatsangehörigen – den Geschäftsführer des Unternehmens – eine befristete Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine zu erlangen. Unsere Anwälte bereiteten das vollständige Paket der erforderlichen Unterlagen vor und reichten es ein (die Liste der Dokumente finden Sie auf der Website der Anwaltskanzlei…

