Unsere Rechtsanwälte verteidigten den Geschäftsführer der ukrainischen Importeuer vor dem Berufungsgericht Kiew in der Sache gegen Zollamt über die Verletzung der Zollregelungen.

Das Berufungsgericht Kiew mit dem Beschluss in der Sache Nr. 760/24005/21 ließ die Entscheidung des Bezirksgerichtы Solomensky in Kiew vom 24. September 2021 über Einstellung des Verfahrens ohne Änderung.

Die Mandantin der Rechtsanwaltskanzlei „Modus Zilver“ wurde von der Verwaltungshaftung wegen Verletzung von Zollvorschriften befreit.

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