Der Kiewer Zoll erstellte 2 Verwaltungsprotokolle gegen den Geschäftsführer des ukrainischen Importunternehmens wegen Verstoßes gegen die Zollvorschriften (Teil 1 von Artikel 483 des Zollkodex der Ukraine) in Bezug auf die Unterbewertung der importierter Waren.

Die Anwälte haben die notwendige Arbeit geleistet (sie haben sich mit den Fällen vor Gericht vertraut gemacht, ihre Einsprüche vorbereitet und eingereicht, Ergänzungen zu den Einsprüchen, Kopien aller erforderlichen Dokumente).

Infolgedessen hat das Bezirksgericht Solomensky in Kiew mit zwei Entscheidungen vom 14.10.2022 die Verwaltungssachen Nr. 760/5044/22 und Nr. 760/5045/22 wegen Fehlens einer Ordnungswidrigkeit eingestellt. 

Der Fall wurde geführt von: Rechtsanwalt Yevgen  Zarudnyev, Rechtsanwalt Liudmila Demtschenko.

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