Im Bereich des Strafrechts leisten unsere Anwälte nur in bestimmten Fallkategorien Rechtshilfe: Amtsdelikte, Steuerhinterziehung, Verstöße gegen das Arbeitsrecht usw.

Rechtshilfe wird geleistet:

– in der Phase der vorgerichtlichen Ermittlungen (Durchsuchungen, Befragungen von Zeugen oder Verdächtigen, Ermittlungsmaßnahmen, Abschluss von Ermittlungsvereinbarungen (Staatsanwalt));

– in der Phase der gerichtlichen Prüfung des Falles (Verteidigung des Angeklagten, Vertretung der Interessen des Opfers, Zivilklägers, der Zeugen).

Bei Bedarf beraten Anwälte über die rechtliche Qualifizierung bestimmter Handlungen (Unterlassungen) und die Aussichten des Falles.

Unsere Anwälte unterstützen Sie auch bei der Vorbereitung von Antworten auf Anfragen von Ermittlungsbehörden.

Bei der Einleitung eines Verwaltungshaftungsverfahrens (Verwaltungsgesetzbuch der Ukraine) ist in der Phase der gerichtlichen Prüfung des Falles häufig die Unterstützung eines Rechtsanwalts erforderlich. Die Kosten für die Dienste eines Rechtsanwalts stehen jedoch nicht immer in einem angemessenen Verhältnis zu der Haftung, die sich für die verwaltungsrechtlich zur Verantwortung gezogene Person ergeben kann.