Nachdem des Bezirksgerichts Solomensky in Kiew den Beschluss vom 10.06.2022 über Bußgeldverhängung der Mandantin der Rechtsanwaltskanzlei Zilver, – Geschäftsführer des ukrainischen Importeurs, – für die Verletzung der Zollregelungen (Teil 1 Artikel 483 des Zollkodex der Ukraine), verkündet hat, legten unsere Juristen die Berufung sofort ein.

Das Kiew Berufungsgericht hat die Beweisführung der Rechtsanwälte Y. Zarudnyev und L. Demtschenko beigestimmt und mit ihrer Entscheidung vom 09.09.2022 hob den Beschluss des Bezirksgerichts Solomensky in Kiew auf, als auch schloss das Verwaltunsverfahren gegen den Geschäftsführer.

 

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