Wer kann die befristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen?

Ausländer oder Staatenlose, die:

– sechzehn Jahre alt wurden und nach der Einladung einer Freiwilligenorganisation in die Ukraine gekommen sind, um in internationalen / in regionalen Freiwilligenprogrammen, oder in der Tätigkeiten der Freiwilligenorganisation im Allgemeinen teilzunehmen

Liste der Dokumente, und die befristete Aufenthaltsgenehmigung für Volontäre vorzubereiten:

  1. Original des Passes mit „D“-Visum;
  2. Übersetzung des Passes, die vom Notar ordnungsgemäß beglaubigt wurde;
  3. Geltende Gesundheitskarte;
  4. Quittungen über die Zahlung der Verwaltungsgebühr bezüglich der Anfertigung der befristeten Aufenthaltsgenehmigung (um 900 UAH);
  5. Antrag einer Freiwilligenorganisation, die Volontäre (Ausländer und Staatenlose) gemäß dem Gesetz der Ukraine „Über die Freiwilligentätigkeit“ in ihre Tätigkeiten heranzieht;
  6. Original und Kopie der Urkunde (des Auszuges) über die Registrierung solcher Freiwilligenorganisation (das Original wird zurückgegeben).

Die befristete Aufenthaltsgenehmigung wird für 1 (ein) Jahr ausgegeben.

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