Wer kann die befristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen?
Ausländer oder Staatenlose, die:
– sechzehn Jahre alt wurden und nach der Einladung einer Freiwilligenorganisation in die Ukraine gekommen sind, um in internationalen / in regionalen Freiwilligenprogrammen, oder in der Tätigkeiten der Freiwilligenorganisation im Allgemeinen teilzunehmen
Liste der Dokumente, und die befristete Aufenthaltsgenehmigung für Volontäre vorzubereiten:
- Original des Passes mit „D“-Visum;
- Übersetzung des Passes, die vom Notar ordnungsgemäß beglaubigt wurde;
- Geltende Gesundheitskarte;
- Quittungen über die Zahlung der Verwaltungsgebühr bezüglich der Anfertigung der befristeten Aufenthaltsgenehmigung (um 900 UAH);
- Antrag einer Freiwilligenorganisation, die Volontäre (Ausländer und Staatenlose) gemäß dem Gesetz der Ukraine „Über die Freiwilligentätigkeit“ in ihre Tätigkeiten heranzieht;
- Original und Kopie der Urkunde (des Auszuges) über die Registrierung solcher Freiwilligenorganisation (das Original wird zurückgegeben).
Die befristete Aufenthaltsgenehmigung wird für 1 (ein) Jahr ausgegeben.

