Ein Mandant der Rechtsanwaltskanzlei Zilver, ein ukrainischer Vertreiber ausländischer Geräte, brachte Waren (Teile von Klimaanlagen) in das Zollgebiet der Ukraine und verzollt sie unter einem bestimmten UKT-FEA-Code.

Nach einiger Zeit erhielt das Unternehmen vom Kiewer Zoll des staatlichen Zolldienstes einen Inspektionsbericht und anschließend einen Steuerbescheid, wonach der Zoll behauptet, dass die Waren bei der Zollabfertigung von Einfuhren, anderen UKT- FEA -Codes, falsch klassifiziert wurden sollte angewendet werden. Infolgedessen wurden dem Importeur zusätzliche Mehrwertsteuer, Zölle und Strafen in Rechnung gestellt. Einwände und Beschwerden, die von Rechtsanwälten beim Kiewer Zollamt des Staatlichen Zolldienstes eingereicht wurden, führten zu keinem Ergebnis.

Die Berufung gegen die Steuerbescheide beim Bezirksverwaltungsgericht Kiew war erfolgreich: Das Gericht hob die Steuerbescheide auf. Aufgrund der Praxis der Zusammenarbeit mit dem Zolldienst warten wir auf einen Rechtsbehelf der Beklagten. Der Fall wurde vom Leiter der Anwaltskanzlei „Zilver“ Rechtsanwalt Y. Zarudnyev (PhD) und Rechtsanwalt Y. Salenko.

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Muster der Klage auf Steuerbescheid ist hier

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