Der Staatliche Zolldienst war mit der Entscheidung des Bezirksverwaltungsgericht Kiew in einem Streit mit einem Mandanten der Anwaltsvereinigung „Modus Zilver“ über die Festsetzung der Kosten importierter Waren und anfallender Zölle und legte Berufung nicht einverstanden.

Die Anwälte bereiteten ihren Widerspruchauf die Berufung vor und reichten sie ein.

Auf der Grundlage der Prüfung des Falls erließ das Sechste Oberverwaltungsgericht eine Entscheidung, die die Beschwerde des Zolls ablehnte, und ließ die Entscheidung des Gerichts erster Instanz unverändert.

Der Fall wurde gewonnen, herzlichen Glückwunsch an unsere Mandantin und Anwälte E. Zarudnyev und Y. Salenko.

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