Gemäß Art. 180 des Familiengesetzbuches der Ukraine verpflichten sich die Eltern, unabhängig davon, ob sie Ukrainer oder Ausländer sind, ihr Kind zu unterhalten, bis es volljährig (18 Jahre alt) wird. Diese Verpflichtung wird dadurch nicht beeinflusst, ob die Eltern zusammen als eine Familie wohnen oder geschieden sind. Sie bestimmen selbstständig die Weisen für den Kindesunterhalt, indem sie sich darüber mündlich vereinbaren oder einen schriftlichen Vertrag beim Notar beschließen. Wenn ein Streit über die Kindesunterhaltsweise erscheint, hat ein Elternteil das Recht, die Unterhaltsauszahlung vom anderen Elternteil auf dem Rechtsweg zu verlangen.

Dabei, wenn ein Ausländer zum Angeschuldigten wird, kann die Gerichtsverhandlung über die Unterhaltsauszahlung kann in der Ukraine stattfinden und im ausländischen Staat vollzogen werden (wenn die Staaten einen Vertrag über die Gewährleistung der Rechtshilfe mit einander haben).

Indem sich die Mutter/der Vater ans Gericht wenden, sollen sie einen konkreten Geldbetrag angeben, den sie/er vom Angeschuldigten für das Kind als nötig halten. In jedem Fall hat jedoch das Gericht „ein Machtwort“, denn folgende Umstände werden vom Gericht berücksichtigt, wenn die Unterhaltshöhe bestimmt wird:

  1. der Gesundheitszustand und die materielle Lage des Kindes;
  2. der Gesundheitszustand und die materielle Lage der Person, die den Unterhalt auszahlt;
  3. Anwesenheit vom Unterhalt für andere Kinder, arbeitsunfähigen Ehemann, arbeitsunfähige Ehefrau, Eltern, eine Tochter oder einem Sohn beim Zahler;
  4. andere Umstände von wesentlicher Bedeutung.

Nach dem Gerichtsurteil wird der Unterhaltsbetrag für das Kind als Teil vom Einkommen des Angeschuldigten und (oder) als ein fester Betrag festgestellt.

Der Unterhalt wird als fester Geldbetrag bestimmt, wenn:

— der Unterhaltszahler ein periodenfremdes, unregelmäßiges Einkommen hat:

— der Zahler ein Teil seines Einkommens in Natur bekommt;

— der Zahler einen Unterhalt bezüglich das Eigentum und Eigentumsrechte im Rahmen seines Eigentums-,  Besitz- und/oder Nutzungsrechts hat, einschließlich von beweglichen Vermögen und Immobilien, Bargeld, Ausnahmerechten für die Ergebnisse der geistigen Tätigkeit, Unternehmensrechte; 
— der Unterhaltskläger die Ausgaben des Unterhaltszahlers bewiesen hat, einschließlich von Ausgaben für den Ankauf von Immobilien oder beweglichem Eigentum, deren Betrag das Existenzminimum für eine arbeitsfähige Person mehr als zehnfach übersteigt, und wenn der Unterhaltszahler die Mittelherkunft nicht bewiesen hat; 

— es andere wesentliche Umstände gibt;

 Die gewährleistete Mindestgröße des Unterhaltes für ein Kind kann nicht weniger als 50 Prozent des Existenzminimums für das Kind entsprechenden Alters sein. Die empfohlene Mindestgröße des Unterhaltes für ein Kind beträgt das Existenzminimum für das Kind entsprechenden Alters und kann vom Gericht verurteilt werden, wenn der Unterhaltszahler einen ausreichenden Lohn (ein ausreichendes Einkommen) hat.

Der Kindesunterhalt wird nach dem Gerichtsurteil ab Datum der Klageeinreichung bestimmt. Der Unterhalt kann für die vergangene Zeit verurteilt werden, wenn der Kläger dem Gericht die Beweise einreicht, dass er/sie Maßnahmen traf, den Unterhalt vom Angeschuldigten zu bekommen, konnte sie aber nicht erhalten, weil der Angeschuldigte von ihrer Zahlung abwich. In diesem Fall kann das Gericht den Unterhalt für die vergangene Zeit, aber nicht länger als für drei Jahre, verurteilen.

Gemäß Art. 192 des Familiengesetzbuches der Ukraine kann die vom Gericht oder von Eltern bestimmte Unterhaltsgröße vermindert oder vergrößert werden. Das passiert während einer Gerichtsverhandlung nach der Klage des Unterhaltszahlers oder -empfängers, wenn sich die materielle Lage oder der Gesundheitszustand eines von ihnen verschlechtern oder verbessern, oder in anderen wesentlichen Fällen.

Sie können die Rechtsanwälte der Rechtsfirma „Zilver“ per Telefon: +380501409560, oder E-Mail: info@zilver.com.ua erreichen.

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4 Kommentare

  1. Interessant zu wissen, dass nach ukrainischem Recht die Unterhaltspflicht der Eltern bezüglich ihres Kindes unabhängig davon besteht, ob sie Ukrainer oder Ausländer sind. Mein Onkel hat sich von seiner Exfrau scheiden lassen. Nun ist er richtigerweise zur Unterhaltszahlung an ihr gemeinsames Kind verpflichtet.

  2. Eine Freundin von mir wird jetzt auch einen Rechtsanwalt für Familienrecht konsultieren. Sie hat sich nämlich von ihrem Mann getrennt und jetzt geht es um die Größe des Unterhalts. Gut zu wissen, dass die empfohlene Mindestgröße des Unterhaltes für ein Kind, das Existenzminimum für das Kind beträgt.

  3. Vielen Dank für diesen Artikel zu Unterhaltszahlungen. Gut zu wissen, dass meist ein fester Geldbetrag vereinbart wird. Ich werde auch mal einen Rechtsanwalt fragen, wie ich meinen Ex auf Unterhalt im Ausland verklagen kann.

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